PFLEGEARTEN
Unser Auftrag ist es, Pflegebedürftigen dabei zu helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbstständiges und menschenwürdiges Leben führen zu können
Solange wie möglich selbstständig leben
Grundpflege
Die Grundpflege ist eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Zur Grundpflege gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie nicht medizinische pflegerische Tätigkeiten wie Prophylaxen, Förderung und Kommunikation.
Beispiele
- Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
- Hautpflege, Haarpflege
- Aus- und Ankleiden
- Mobilisation, Bett richten
- Mundpflege, Rasur
- Lagerung, Krankenbeobachtung
- Vorbeugende Maßnahmen z. B. von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege im Sinne des SGB V beinhaltet die Ausführung von ärztlichen Verordnungen bzw. medizinischen Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal.
Verordnungsfähige Leistungen sind z.B.
- Injektionen
- Verbände
- Katheter legen und wechseln
- Blutzucker-, Blutdruck- und Pulskontrollen
- Augentropfen
- Medikamentenkontrollen und -verabreichung
- Sondenernährung
- Absaugen
- Stoma Versorgung
- Einläufe
- Parenterale Ernährung über PEG oder Port
Ihr ambulanter Pflegedienst für Aarbergen & Hohenstein
www.diakoniestation-aarbergen-hohenstein.de