BEHANDLUNGS-
PFLEGE


 

 

 







Die Behandlungspflege nach SGB V

 

 


Die Behandlungspflege umfasst medizinische Pflegeleistungen, die von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet werden und in der Regel von Pflegefachkräften durchgeführt werden. Sie dient dazu, Krankheiten zu behandeln, Beschwerden zu lindern und die Gesundheit der Patientinnen und Patienten zu fördern.
 
Beispiele für Behandlungspflege:
  • Medikamente verabreichen
  • Blutzucker messen
  • Insulin spritzen
  • Wunden versorgen und Verbände wechseln
  • Kompressionsstrümpfe anziehen (wenn medizinisch verordnet)
  • Blutdruck messen
  • Katheter pflegen bzw. wechseln
  • Injektionen verabreichen

Die Behandlungspflege wird in der Regel von der Krankenkasse nach SGB V übernommen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.


Ihr ambulanter Pflegedienst für Aarbergen & Hohenstein

www.diakoniestation-aarbergen-hohenstein.de




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