BERATUNG
Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein verpflichtender Beratungseinsatz für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt werden. Dabei wird überprüft, ob die Pflege sichergestellt ist. Außerdem erhalten Pflegebedürftige und Angehörige Tipps und Unterstützung, um die Pflege zu verbessern und die häusliche Versorgung zu erleichtern.
Die Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI sind wie folgt geregelt:
Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich (alle 6 Monate) verpflichtend.
Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich (alle 3 Monate) freiwillig möglich, verpflichtend ist der Beratungseinsatz halbjährlich.
Ziel: Die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und Pflegebedürftige sowie Angehörige zu beraten und zu unterstützen.
Ihr ambulanter Pflegedienst für Aarbergen & Hohenstein
www.diakoniestation-aarbergen-hohenstein.de