VERHINDERUNGS-
PFLEGE
Die Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige
Sie kümmern sich um einen pflegebedürftigen Menschen und brauchen selbst einmal eine Pause, möchten einen Termin wahrnehmen oder sind aus anderen Gründen verhindert?
Die Verhinderungspflege ist für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 möglich. Wenn Sie als pflegende Angehörige die Pflege vorübergehend nicht übernehmen können, springen unsere Pflegekräfte stundenweise ein und sorgen dafür, dass Ihr Angehöriger zuverlässig versorgt wird.
Wichtig: Wir bieten im Rahmen der Verhinderungspflege ausschließlich Pflegeleistungen an.
Die Kosten können im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen von der Pflegekasse nach Beantragung der Leistungen übernommen werden.
Das Budget für die Verhinderungspflege gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Nicht genutzte Beträge verfallen zum Jahresende und können nicht ins nächste Jahr übertragen werden.
Ihr ambulanter Pflegedienst für Aarbergen & Hohenstein
www.diakoniestation-aarbergen-hohenstein.de